Werte Vereinsmitglieder,
aufgrund der neuen Corona-Verordnung der Landesregierung gilt nachfolgendes mit sofortiger Wirkung:
Ju-Jutsu Training:
– das 2G Model ist verpflichtend, ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18 Lebensjahrs
– alle Personen ab 18 Jahren, müssen dem jeweiligen Trainer den 2G Nachweis vorlegen
– die Verantwortlichen (Trainer) müssen weiterhin einen Anwesenheitsnachweis führen
– Eltern dürfen die Klinkerhalle ebenfalls nur mit 2G Nachweis betreten, Nachweise sind den Trainern unaufgefordert vorzulegen
– Wer kein Mitglied ist für den müssen alle Daten vollständig erhoben werden, dies gilt für alle Eltern die während des Trainings auf Ihre Kinder warten – die entsprechenden Gästelisten liegen bereit
– der Mund-Nasen-Schutz ist im gesamten Gebäude Pflicht
Nutzung des Fitnessraumes
– ist nur noch für Personen möglich die unter die 2 G Regeln fallen
– oder mindestens 16 Jahre alt sind bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres
– alle Nutzer haben sich mit vollständigen Daten in einer Anwesenheitsliste einzutragen
Hinweis: Alle Zugangschips für den Fitnessraum werden ab Donnerstag gesperrt. Eine (Wieder)-Freischaltung kann erst nach Vorlage des Nachweis der 2 G Regel erfolgen.
Die Geschäftsstelle der KSG ist per Mail oder unter 01520 / 7290241 erreichbar.